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Frühzeitig handeln - Schaden abwenden

 

Das Arztstrafrecht zählt ebenfalls zu den Schwerpunkten der Anwaltskanzlei Nagel. Im klassischen Sinn geht es im Arztstrafrecht um die Verantwortung des Arztes bei der Behandlung von Kranken. Die Vorwürfe zielen in der Regel auf fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung.

 

Zunehmend tritt mit dem Abrechnungsbetrug ein zweiter Straftatbestand in den Fokus. Ärzte müssen sich wegen nicht erbrachter oder nicht persönlich erbrachter Leistungen verantworten.

 

Hinzu kommt ein dritter Bereich des Arztstrafrechts, der sich um Vorwürfe wegen Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit bewegt, insbesondere im Zusammenhang mit Industrie-Sponsoring.