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Kooperationsformen zukunftssicher gestalten

 

Es gibt immer mehr Möglichkeiten, jenseits der klassischen Einzelpraxis ärztlich tätig zu werden, angefangen von Berufsorganisationsgemeinschaften über Berufsausübungsgemeinschaften bis hin zu Medizinischen Versorgungszentren.

Der Erfolg aller Modelle hängt stark davon ab, durch passende Verträge eine lückenlose und rechtsgültige Absicherung zu erzielen. Nur so können sich Ärzte und Zahnärzte vor unkalkulierbaren Risiken schützen. Mit viel Erfahrung und profunder Kenntnis des Vertrags(zahn)arztrechtes und des ärztlichen Berufsrechtes leisten wir für unsere Mandanten:

  • Die vertragliche Ausgestaltung ärztlicher Kooperationen wie z. B. Berufsausübungsgemeinschaften, Berufsorganisationsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren, Integrierte Versorgung
  • Beratung und Verhandlungen im Falle einer Auflösung ärztlicher Kooperationen und damit verbundener Ausscheidensregelungen
  • Prüfung und Formulierung aller Verträge bei Praxisübernahmen, Praxisverkäufen sowie bei Eintritt in bestehende Kooperationen.